Manchmal zwingen Krankheit oder Alter jedoch dazu, die gewohnte Umgebung zu verlassen. In diesem Fall ist es wichtig, dass man sich darauf verlassen kann, in den richtigen Händen zu sein.Foto: A. Zelck / DRK e.V.

Betreuungsverein

Ansprechpartner/in

Doris Kellner-Eichler
Leiterin Betreuungsverein
Rechtliche Betreuerin

Tel: 07031 6904-450

dkellner-eichler(at)drkbb(dot)org

Umberto-Nobile-Str. 10
71063 Sindelfingen

Ansprechpartner/in

Andrea Hofmann
Rechtliche Betreuerin

Tel: 07031 6904-451

hofmann(at)drkbb(dot)org

Umberto-Nobile-Str. 10
71063 Sindelfingen

Ansprechpertner/in

Julia Wanner
Verwaltungsangestellte

Tel: 07031 6904-452

jwanner(at)drkbb(dot)org

Umberto-Nobile-Str. 10
71063 Sindelfingen

So alt wie das Betreuungsgesetz ist auch der DRK-Betreuungsverein. Das Betreuungsgesetz bildet die gesetzliche Grundlage für die Arbeit der Betreuungsvereine. 1992 wurde das bisherige Vormundschaftsgesetz und Pflegschaftsrecht für Erwachsene durch das Betreuungsgesetz ersetzt und zum 1.01.2023 fand eine weitere umfassende Reform des Betreuungsrechts statt, wo der Wunsch des Betreuten in den Vordergrund gerückt wurde.

Der Betreuungsverein des DRK Kreisverbands Böblingen ist zuständig für volljährige Menschen, die psychisch krank, geistig behindert, altersverwirrt oder körperlich schwer behindert sind.

Derzeit führt der Betreuungsverein mehr als 40 rechtliche Betreuungen und steht mehr als 100 ehrenamtlichen rechtlichen Betreuern bei der Ausübung ihres Ehrenamts mit Rat und Tat zur Seite, wobei die ehrenamtliche Betreuung teilweise familiär (z.B. Kinder für ihre dementen Eltern oder Eltern für ihre behinderten Kinder) und teilweise nicht familiär ist.

Rechtliche Betreuung bedeutet die Vertretung eines Menschen, der wegen Krankheit oder Behinderung seine Angelegenheiten des täglichen Lebens (z.B. Gesundheitssorge, Wohnungsangelegenheiten, Vermögenssorge) ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgen kann. Die Aufgaben des rechtlichen Betreuers sind durch das Betreuungsgericht klar definiert und festgelegt. Sie richten sich nach den individuellen Bedürfnissen des zu betreuenden Menschen und nach dessen Wünschen. Dabei unterliegt der Betreuer der Kontrolle des zuständigen Betreuungsgerichts).

Der Betreuungsverein informiert und berät:

  • Menschen, die gerne eine ehrenamtliche Betreuung übernehmen möchten,
  • Familienangehörige, Freunde und Bekannte von betreuungsbedürftigen Menschen über die Anregung zur Einrichtung einer rechtlichen Betreuung,
  • Bevollmächtigte bei Fragen zur Ausübung ihrer Vollmacht,
  • alle, die sich über die verschiedenen Möglichkeiten Vorsorge zu treffen, informieren möchten.
     

Ehrenamtliche BetreuerInnen gesucht!

Die Zahl der Menschen, die im Sinne des Betreuungsgesetztes auf Unterstützung angewiesen sind, ist hoch und wächst täglich. Immer seltener stehen Angehörige zur Verfügung. Deshalb sucht der DRK Betreuungsverein ständig Frauen und Männer, die bereit sind sich als ehrenamtliche rechtliche Betreuer zu engagieren und ihre Fähigkeiten für einen guten Zweck einzusetzen. Es ist eine schöne und sinnstiftende Aufgabe. Die Zeit ist frei einteilbar; der Zeitaufwand beträgt im Allgemeinen vier bis sechs Stunden pro Monat. 

Damit die ehrenamtliche Betreuung gut gelingt, stehen Frau Kellner-Eichler, Frau Hofmann und Frau Wanner jederzeit für Fragen zur Verfügung und geben jegliche erdenkliche Unterstützung, auch durch regelmäßige kostenfreie Informations- und Schulungsveranstaltungen.

Wir informieren sehr gerne und freuen uns auf Ihren Anruf.

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