(1) Das Deutsche Rote Kreuz ist die Gesamtheit aller Mitglieder, Verbände,Vereinigungen, privatrechtlichen Gesellschaften und Einrichtungen des RotenKreuzes in der Bundesrepublik Deutschland. Die Mitgliedschaft im Deutschen Roten Kreuz steht ohne Unterschied der Nationalität, der ethnischen Zugehörigkeit, des Geschlechts, der Religion und der politischen Überzeugung allen offen, die gewillt sind, bei der Erfüllung der Aufgaben des Deutschen Roten Kreuzes mitzuwirken.
(2) Der Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Böblingen e. V. bekennt sich zu den sieben Grundsätzen der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung:
Diese Grundsätze sind für alle Verbände, Vereinigungen, privatrechtlichen Gesellschaften und Einrichtungen des Deutschen Roten Kreuzes Kreisverband Böblingen e. V. sowie deren Mitglieder verbindlich.
Das Deutsche Rote Kreuz ist gemeinsam mit dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK), der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften sowie den anderen anerkannten Nationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften ein Bestandteil der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung.
(3) Der Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Böblingen e. V. ist Mitgliedsverband des Deutschen Roten Kreuzes Landesverband Baden-Württemberg e. V.. Der Kreisverband Böblingen ist die Gesamtheit seiner Gliederungen (nachgeordnete Verbände, Organisationen, privatrechtlichen Gesellschaften und Einrichtungen) sowie deren Mitglieder auf dem Gebiet des Landkreises Böblingen.
(4) Als Mitglied des Deutschen Roten Kreuzes Landesverband Baden-Württemberg e. V. nimmt der Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Böblingen e. V. die Aufgaben wahr, die sich aus den Genfer Abkommen von 1949 und ihren Zusatzprotokollen und den Beschlüssen der Internationalen Konferenz des Roten Kreuzes und Roten Halbmonds ergeben. Er achtet auf deren Durchführung im Gebiet des Kreisverbandes Böblingen und vertritt in Wort, Schrift und Tat die Ideen der Nächstenliebe, der Völkerverständigung und des Friedens.
(5) Der Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Böblingen e. V. ist ein anerkannter Verband der Freien Wohlfahrtspflege. Er nimmt die Interessen derjenigen wahr, die der Hilfe und Unterstützung bedürfen, um soziale Benachteiligung, Not und menschenunwürdige Situationen zu beseitigen sowie auf die Verbesserung der individuellen, familiären und sozialen Lebensbedingungen hinzuwirken.
(6) Das Jugendrotkreuz ist der anerkannte und eigenverantwortliche Jugendverband des Deutschen Roten Kreuzes. Durch seine Erziehungs- und Bildungsarbeit führt das Jugendrotkreuz junge Menschen an das Ideengut des Roten Kreuzes heran und trägt zur Verwirklichung seiner Aufgaben bei. Das Jugendrotkreuz des Kreisverbandes vertritt die Interessen der jungen Menschen des Deutschen Roten Kreuzes im Kreisverband.
(1) Der Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Böblingen e. V. stellt sich aufgrund seines Selbstverständnisses (§ 1) und seiner Möglichkeiten (§ 34) folgende Aufgaben:
(2) Der Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Böblingen e. V. nimmt als freiwillige Hilfsgesellschaft für die deutschen Behörden im humanitären Bereich die Aufgaben wahr, die sich aus den Genfer Abkommen von 1949 ihren Zusatzprotokollen und dem DRK-Gesetz ergeben.
Zweck des Vereins ist die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege, der Altenpflege, der Wohlfahrtspflege, der Jugendhilfe, der Rettung aus Lebensgefahr, der Bildung und Erziehung und mildtätiger Zwecke i.S. von § 52 Nr. 1 und 2 der Abgabenordnung.
Zu diesen Aufgaben gehören insbesondere:
(3) Im Einzelnen nimmt der Kreisverband unter anderem folgende konkrete Aufgaben wahr:
(4) Der Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Böblingen e. V. wirbt für seine Aufgaben in der Bevölkerung. Er sammelt für die Erfüllung dieser Aufgaben Spenden und wirbt in eigener Verantwortung aktive und passive Mitglieder.