Gezielte Nachwuchsarbeit im DRK-Rettungsdienst des Landkreises trägt reiche Früchte - Gerhard Fuchs: Besser geht es nicht - Angehende Notfallsanitäter begrüßt
Im Rettungsdienst des DRK-Kreisverbandes Böblingen haben jetzt sieben junge Menschen ihre dreijährige Ausbildung zur Notfallsanitäterin oder zum Notfallsanitäter begonnen. Damit verfügt die DRK-Rettungsdienst gGmbH, eine hundertprozentige Tochter des DRK-Kreisverbandes Böblingen, nun über insgesamt 41 Auszubildende in diesem Beruf.
Gerhard Fuchs, Geschäftsführer der DRK-Rettungsdienst gGmbH im Landkreis Böblingen, sagte bei der Begrüssung der sieben Auszubildenden vor der Rettungswache im DRK-Zentrum Sindelfingen, die jahrelange gezielte eigene Nachwuchsarbeit im DRK-Rettungsdienst trage reiche Früchte. "Besser geht es wirklich nicht mehr", stellte er fest. Die sieben angehenden Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter würden in den drei DRK-Lehrretungswachen in Sindelfingen, Leonberg und Renningen-Malmsheim optimal auf ihre künftigen Aufgaben vorbereitet. "Dafür garantiert unser exzellent aufgestelltes Praxisanleiterteam mit den Verantwortlichen im DRK-Rettungsdienst des Landkreises Böblingen."
Fuchs weiter: "Die DRK-Rettungsdienst gGmbH ist tief im Bewusstsein der Menschen verankert, weil sie sich darauf verlassen können, daß ihnen im Notfall schnelle und hochqualifizierte Hilfe zuteil wird. Sie werden es als Auszubildende in den vor Ihnen liegenden drei Jahren erleben, wie stark die gesamte Rettungskette des Roten Kreuzes im Landkreis Böblingen ist und wie dabei jedes Rädchen ins andere greift."
Nach intensiven Bemühungen, nicht zuletzt auch durch den Präsidenten des DRK-Kreisverbandes Böblingen Michael Steindorfner, sei es nun gelungen, den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters auch rechtlich einwandfrei abzusichern. Vor allem, um damit die notwendige Handlungssicherheit in vollem Umfang zu gewährleisten. Einer entsprechenden Änderung des Notfallsanitätergesetzes hätten sowohl der Bundestag als auch der Bundesrat zugestimm. Diese wichtige Gesetzes-Änderung sei vor wenigen Wochen in Kraft getreten.
Die Änderung des Notfallsanitätergesetzes sehr vor, dass Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter künftig dazu berechtigt sind, bis zum Eintreffen der Notärztin oder des Notarztes oder bis zum Beginn einer weiteren ärztlichen, auch teleärztlichen, Versorgung, heilkundliche Maßnahmen auch invasiver Art eigenverantwortlich durchzuführen. Die Notfallsanitäterinnen und -sanitäter müssten diese Maßnahmen in ihrer Ausbildung erlernt haben und beherrschen. Die Maßnahmen müssten außerdem jeweils erforderlich sein, um Lebensgefahr oder wesentliche Folgeschäden von der Patientin oder dem Patienten abzuwenden.
"Sie haben sich damit, liebe junge Rotkreuz-Kameradinnen und -Kameraden, für einen zukunftssicheren Beruf entschieden, der Sie nach Ihrer Ausbildung in die Lage versetzen wird, einen wesentlichen und oftmals entscheidenden Beitrag zur Verbesserung der Versorgung der Notfallpatientinnen und Notfallpatienten zu leisten. Dies ist nicht zuletzt ein wichtiger gesamtgesellschaftlicher Beitrag und entspricht der Kernkompetenz des Roten Kreuzes", unterstrich Gerhard Fuchs.