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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) "Kursangebote"

Ausbildungsverwaltung

Tel: 07031 6904 822

Fax: 07031 6904 809

rotkreuzkurs@drkbb.org

Umberto-Nobile-Str. 10

71063 Sindelfingen

Kurs buchen: 07031 6904 0

Allgemeine Bestimmungen

§1 Kursangebote des DRK KV Böblingen e.V.
§2 Kursorte
§3 Bescheinigung einer erfolgreichen Teilnahme
§4 Ausschluss von der Kursteilnahme aufgrund von Verspätung,Fehlverhaltens, Hausrecht
§5 Zahlung der Kursgebühren
§6 Akzeptanz von Zahlungsmitteln

Anmeldung, Abmeldung, Ausfallgebühren, Abrechnung überBerufsgenossenschaft/Unfallkasse

§7 Anmeldung zu Kursen
§8 Bestätigung der Anmeldung
§9 Ausfallgebühren nach Zusatzvereinbarung
§10 Teilnahme an Kursen ohne vorherige Anmeldung
§11a Abrechnung der Kursgebühren überBerufsgenossenschaft/Unfallkasse (nicht Unfallkasse Baden-Württemberg)
§11b Abrechnung der Kursgebühren über Unfallkasse Baden-Württemberg
§12 Fehlen der Kostenübernahmeerklärung der Unfallkasse

Haftung für Eigentum und Gesundheit

§13 Haftung für Eigentum von Kursteilnehmern
§14 Beschädigung der Gesundheit

Reklamation, Gerichtsstand

§15 Reklamation über Dienstleistungen des DRK KV Böblingene.V. , Rückerstattung von Kursgebühren
§16 Gerichtsstand


§ 1 - Kursangebot des DRK KV Böblingen e.V.

1. Alle ausgeschriebenen Kurse finden zu den angegebenen Terminen und Zeiten statt. Wirddie erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, behält sich der DRK KV Böblingen e. V.vor, den Kurs bis zum Tag des eigentlichen Kursbeginns abzusagen, soweit keine besonderenVereinbarungen mit dem Auftraggeber erfolgt
sind.
2. In diesen Fällen werden geleistete Zahlungen erstattet. Weitergehende Ansprüche gegenden DRK KV Böblingen e. V. sind
ausgeschlossen.
3. Für alle Kurse liegt die Mindestteilnehmerzahl bei 10 Personen. Bei Nichterreichen derMindestteilnehmerzahl, aus Gründen höherer Gewalt oder plötzlicher Erkrankung desAusbilders, kann ein Lehrgang durch den DRK Kreisverband Böblingen e. V. abgesagtwerden.

§ 2 - Kursorte

Der DRK KV Böblingen e. V. behält sich vor, den Kursort in einen zumutbarenUmkreis des ursprünglich ausgeschriebenen Kursortes zu verlegen.

§ 3 - Bescheinigung einer erfolgreichen Teilnahme

1.Eine erfolgreiche Teilnahme setzt das aktive Üben aller vorgestellten Erste-Hilfe- bzw. sanitätsdienstlichen Maßnahmen voraus. Dieses wird mit der Ausstellung einerTeilnahmebescheinigung
bestätigt.
2. Welche Erste-Hilfe- und sanitätsdienstlichen Maßnahmen aktiv von Teilnehmern zu übensind, geht aus den zum Lehrgang gültigen Lehrunterlagen und Ausbildungsrichtlinien des DRKbzw. der Berufsgenossenschaft hervor.
3. Für die Ausstellung einer Ersatzbescheinigung muss eine Aufwandspauschale über 10,-Euro entrichtet werden und die Ausstellung ist längstens 3 Jahre nach Kursende möglich.

§ 4 - Ausschluss von der Kursteilnahme aufgrund Verspätung, speziellen Verhaltens, Hausrecht

1. Das DRK KV Böblingen e. V. behält sich vor, Teilnehmer/innen von der Teilnahme an Kursenauszuschließen, wenn sich diese derart verspäten, dass die verbleibende Anwesenheit undaktive Teilnahme nicht mehr mit einer Teilnahmebescheinigung gewürdigt werden kann. Indiesem Fall entscheidet die verantwortliche Kursleitung darüber. Dieser Fall ist mit einerNichtabmeldung
gleichzusetzen.

2. Das DRK KV Böblingen e. V. behält sich vor, Teilnehmer/innen von der Teilnahme an Kursenauszuschließen, wenn sie

  • trotz verpflichtenden Corona-Tests, diese verweigern
  • trotz Ermahnung wiederholt fremdenfeindliche, menschenverachtende oder sexistische Äußerungen machen
  • trotz Ermahnung wiederholt eine Gefahr für andere Teilnehmer/innen darstellen (z.B. grobfahrlässiges Umgehen mit Übungsmaterial)
  • während des Kurses eine Straftat begehen (z.B. Diebstahl, Sachbeschädigung)
  • trotz Ermahnung andere Tatbestände begehen, die den geregelten Ablauf der Schulung inFrage stellen
  • in sonstiger Weise den Grundsätzen des Deutschen Roten Kreuzes zuwiderhandeln

3. Die verantwortliche Kursleitung hat das Recht, zu jeder Zeit des Kursbetriebs dasHausrecht auszuüben.

4. Die zum Zeitpunkt eines Ausschlusses von der weiteren Kursteilnahme bereits entrichtetenKursgebühren werden nicht zurückerstattet.

§ 5 - Zahlung der Kursgebühren

  • Die Zahlung der Kursgebühren erfolgt per Barzahlung vor Kursbeginn
  • per Formular zur Kostenabrechnung mit Berufsgenossenschaften/Unfallkassen.

§ 6 - Akzeptanz von Zahlungsmitteln

1. Aus Sicherheitsgründen werden keine 100,00 EURO, 200,00 EURO und 500,00 EURO-Banknoten akzeptiert
2.Nicht akzeptiert werden: EC-Karte, Geldkarte, Kreditkarte, Devisen.

§ 7 - Anmeldung von Kursen

Eine Anmeldung zu Kursen kann wie folgt erfolgen:

  • telefonisch
  • per
  • Fax
  • per E-Mail
  • per Internet-Anmelde-Datenbank

§ 8 - Bestätigung der Anmeldung

Die Bestätigung der Anmeldung kann wie folgt erfolgen:

  • telefonisch (mündliche Zusage)
  • per Brief
  • per
  • Fax
  • per E-Mail

§ 9 - Ausfallgebühren

1. Für Betriebe, Behörden oder Vereine besteht die Möglichkeit, gesonderte Schulungsterminefür Erste Hilfe, Erste-Hilfe-Training usw. zu vereinbaren.

2. Abwesenheit an Kursen ohne vorliegende fristgerechte Abmeldung (bis vier Werktage vorKursbeginn) zieht die Erhebung einer Ausfallgebühr in Höhe des zum Zeitpunkt derAnmeldung gültigen Kurspreises nach sich.

3. Die Forderung der Ausfallgebühr richtet sich an die Person, die die Anmeldung für sichund/oder dritte Personen durchgeführt hat, bzw. an das Unternehmen oder den Verein, indessen Auftrag die Person sich und/oder weitere Dritte angemeldet hat.

4. Der DRK KV Böblingen e. V. kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wennein Seminar aus Gründen, die der DRK KV Böblingen e. V. nicht zu vertreten hat nichtstattfinden kann. §1 Abs. 2 und 3 gilt entsprechend.

§ 10 - Teilnahme an Kursen ohne Anmeldung

Ohne Anmeldung besteht kein Anspruch auf Teilnahme an anmeldepflichtigenKursen. Die Kursleitung kann Teilnehmer, die sich nicht rechtzeitig angemeldethaben, zulassen, wenn bei Kursbeginn noch freie Plätze vorhanden sind und derAblauf des Kurses durch die Teilnahme nicht beeinträchtigt wird.

§ 11a - Abrechnung der Kursgebühren über Berufsgenossenschaften bzw. Unfallkassen (nicht Unfallkasse Baden-Württemberg)

Bei der Abrechnung der Kursgebühren über die Berufsgenossenschaft oder Unfallkassen gilt:

  • Der Anmeldende verpflichtet sich, das zur Kostenübernahme der Kursgebührennotwendigen Formulare der Berufsgenossenschaft zum Kursbeginn vollständig ausgefüllt demAusbilder zukommen zu lassen.

§ 11b - Abrechnung der Kursgebühren über die Unfallkasse Baden-Württemberg

  • Der Anmeldende verpflichtet sich vor Anmeldung bzw. Teilnahme, die Kostenübernahmedurch die Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW)

gemäß dem Ausbildungskontingent des entsendenden Betriebes bestätigen zu lassen.

§ 12 - Nichtvorliegen des Formulars zur Kostenübernahme durch die Berufsgenossenschaft/Unfallkasse

Liegt das Formular zur Kostenübernahme nicht vor, gilt:

1. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Zusendung des Formulars zur Kostenabrechnung bisspätestens 10 Tage nach Kursbesuch zu erwirken.
2. Liegt nach 10 Tagen das Formular zur Kostenabrechnung nicht vor, werden dieKursgebühren plus Verwaltungsaufwand dem entsendenden Unternehmen unmittelbar inRechnung gestellt.

§ 13 - Haftung für Eigentum von Kursteilnehmern

Das DRK KV Böblingen e. V. übernimmt keine Haftung fürmitgebrachte(Wert-) Gegenstände und Garderobe.
Ist der Teilnehmer auf die Nutzung der mitgebrachten Wertgegenstände währenddes Kurses angewiesen (z. B. Brille; ein Mobiltelefon gehört grundsätzlich nichtdazu), beschränkt sich die Haftung des DRK KV Böblingen e. V. auf Vorsatz undgrobe Fahrlässigkeit.

§ 14 - Beschädigung der Gesundheit

1. Das DRK KV Böblingen e. V. übernimmt keine Haftung für die Beschädigung derGesundheit, wenn diese aus Situationen heraus erfolgt, die nicht im konkretenZusammenhang mit den Übungen steht.
2. Die Haftung ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

§ 15 - Reklamation über Dienstleistungen des DRK KV Böblingen e.V. , Rückerstattung von Kursgebühren

Reklamationen bezüglich einer von Teilnehmern empfundenen negativen Leistungdes DRK KV Böblingen e. V. sind der DRK KV Böblingen e.V. - Geschäftsstellebinnen
7 Tagen nach Kursende schriftlich vorzutragen.
Eine Rückerstattung der Kursgebühren am Ende des Kurses ist nicht möglich.

§ 16- Gerichtsstand

Gerichtsstand bei Streitigkeiten aller Art ist Böblingen.

Datenschutzinformationen des DRK-Kreisverbandes Böblingen e. V.

Bevor Sie sich zu einem Lehrgangstermin anmelden, beachten Sie bitte unsere Datenschutzinformationen gemäß Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung.