Helfen statt Gaffen!
Im § 323c Strafgesetzbuch (StGB) heißt es: „Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“
Ebenfalls gilt: „Das Fotografieren oder Filmen einer hilflosen Person stellt einen Straftatbestand dar und kann mit bis zu 2 Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden.“
Also Helfen Sie anstatt zu Gaffen! Wie? Das können wir Ihnen lernen!